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Übertragung von Arbeitszeiten und Versicherungszeiten aus einem anderen EWR-Land

Sie ziehen nach Dänemark - wie können Sie Ihre erworbenen Rechte aus Ihrem Heimatland nutzen?

Ihr Recht auf einen schnelleren Zugang zur Arbeitslosenunterstützung in Dänemark hängt in den meisten Fällen von Ihrer Nationalität ab.
Für Personen, die aus einem anderen nordischen Land nach Dänemark ziehen, ist die Staatsangehörigkeit jedoch unerheblich.

Für folgende Personengruppen gelten unterschiedliche Regeln / Anforderungen:

  • Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern.
    Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern mit rechtmäßigem Wohnsitz im Hoheitsgebiet der EU, die zwischen diesen Ländern umgezogen sind, und ihre Familienangehörigen haben in der Regel (dh in anderen EU-Ländern) das Recht, ihre erworbenen Rechte von einem EU-Land zum anderen zu übertragen.
    ABER in Dänemark gibt es eine Sonderregel, die besagt, dass Dänemark nur die erworbenen Arbeitslosenversicherungsansprüche von EU-Bürgern berücksichtigt.
    Als Nicht-EU-Bürger - wenn Sie in einem anderen EU-Land gearbeitet haben und gegen Arbeitslosigkeit versichert waren, können Sie Ihre erworbenen Rechte in Bezug auf die Arbeitslosenversicherung in Dänemark NICHT in Anspruch nehmen.
    Informationen zu Nicht-EU-Bürgern aus einem der anderen nordischen Länder finden Sie in unserem speziellen Abschnitt unten.


  • Für EU-Bürger die nach Dänemark ziehen, gibt es eine zusätzliche Anforderung, bevor sie ihre erworbenen Rechte aus ihrem eigenen EWR-Land übertragen können:
    Als EU-Bürger müssen Sie innerhalb von 8 Wochen, nachdem Sie in einem anderen EWR-Land nicht mehr versichert sind, die Mitgliedschaft in einer dänischen A-kasse beantragen.
    In Dänemark gibt es jedoch eine zusätzliche Vorschrift, die besagt, dass Sie - wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht Mitglied einer dänischen A-kasse waren - innerhalb von 8 Wochen mit der Arbeit in Dänemark beginnen und in 12 Wochen/3 Monate mindestens 296 Stunden arbeiten müssen.
    In den EWR-Ländern gilt diese Anforderung für zusätzliche Arbeit nur in Dänemark und Finnland (in Finnland beträgt die Anforderung 4 Arbeitswochen, bevor Sie Ihre Rechte aus Ihrem eigenen Land übertragen können).


  • Einwohner (EU- oder Nicht-EU-Bürger) aus den nordischen Ländern (Schweden, Finnland, Norwegen, Island) werden gemäß dem nordischen Abkommen über soziale Sicherheit (ab 2014) behandelt.
    Unabhängig davon, ob Sie EU- / EWR- oder Nicht-EU- / EWR-Bürger sind, werden Sie wie EU-Bürger behandelt, wenn Sie in einem der nordischen Länder von den Sozialversicherungsbestimmungen erfasst wurden.
    Dänemark hat sich im Abkommen verpflichtet, die Regeln für EU-Bürger (siehe oben) auch für Nicht-EU-Bürger anzuwenden, wenn diese aus einem der anderen nordischen Länder nach Dänemark kommen.


  • Wenn Sie Staatsangehöriger der Färöer-Inseln müssen Sie innerhalb von 8 Wochen, nachdem Sie nicht mehr auf den Färöer-Inseln versichert sind, die Mitgliedschaft in einer dänischen A-kasse beantragen

Mehr sehen:
Nordic convention on social security (from 2014).
Regulation (EU) no. 883/2004 on the coordination of social security systems
Dansk-Færøsk aftale om dagpenge


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